Freie Meinungsäußerung:
Einige Anmerkungen zu Rechtsfragen im Internet

Hier finden Sie jetzt auch eine von mir erstellte Studienarbeit zum aktuellen Thema Copyright von Musikstücken im Internet, wobei besonders auf die Recherche der jeweiligen Rechteinhaber an einem Musikstück eingegangen wird. Für die Richtigkeit aller Angaben und evt. von Ihnen daraus gezogenen Schlüsse und Verhaltensweisen kann ich allerdings keinerlei Gewährleistung oder Haftung übernehmen! Umfang ca. 30 Seiten, davon 15 Seiten detaillierte Einzelrecherche zu 10 verschiedenen Musikstücken.
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Das Internet ist durch seine länderübergreifende, teils chaotisch anmutende Struktur, die von keiner Organisation (etwa einer Regierung) überblickt oder gar kontrolliert werden kann, traditionell ein sehr freies Medium. Bis heute ist es geprägt vom nordamerikanischem Raum und der dort vorherrschenden Vorstellung vom Recht jedes Menschen auf freie Meinungsäußerung. Dies führt zu einigen Besonderheiten im Internet, auf die ich hier ein wenig eingehen will:

Durch den länderübergreifenden Aufbau des Internet und die Möglichkeiten der blitzschnellen Datenübertragung ergeben sich völlig neue Probleme etwa in der Anwendung von Gesetzen oder in der Verfolgung von vermeintlichen oder tatsächlichen Gesetzesbrechern durch die Behörden eines Landes. Vielleicht mit Ausnahme der Volksrepublik China, die sehr restriktiv gegen jegliche Aktivitäten ihrer Bevölkerung im Internet vorgeht, vermag kein Land wirklich zu kontrollieren, was seine Bürger im Internet so alles tun oder lassen. Und da es derzeit keine international verbindliche Rechtsprechung für das Internet gibt, kommt es so zu vielfältigen Problemen:

In Land A kann etwas verboten sein, was in Land B völlig legal ist. Was passiert nun, wenn ein Bürger von Land A dort verbotene Informationen von einem Server in Land B herunterlädt oder auf diesen Server stellt? Welche Aufsichtspflicht kommt den verschiedenen Netzbetreibern zu? Was kann die Polizei in Land A gegen den Serverbetreiber in Land B unternehmen? Etc., etc...

So kommt es beispielsweise zu folgenden Problemen: In Deutschland verbotenes rechtsradikales Propagandamaterial darf z.B. in einigen US-Bundesstaaten völlig frei publiziert werden, eine polizeiliche Verfolgung, um zu verhindern, dass dieses Material von Deutschland aus gesehen wird, ist praktisch unmöglich (zumindest nicht gegen den Betreiber der Seite). Entgegen der Berichterstattung in vielen Zeitungen und Magazinen ist die Anzahl der rechts- oder linksradikalen Propagandaseiten im Internet zum Glück noch relativ gering (es wird von knapp 1000 derartigen Seiten ausgegangen), dennoch ist die davon ausgehende Gefahr und die enorme mögliche Verbreitung der dort geäußerten Meinungen nicht zu unterschätzen.

Überproportional weit verbreitet sind dagegen Seiten mit sexuellem oder pornographischem Inhalt, es finden sich Seiten zu allen nur denkbaren sexuellen Praktiken in enorm großer Zahl. Einige Betreiber verlangen zwar einen Altersnachweis, um so Minderjährige von ihren Angeboten fernzuhalten, es wimmelt aber von frei zugänglichen oder kommerziellen Seiten, die zumindest einige Bildproben (Samples) anbieten, um so Kunden anzulocken. Um den Jugendschutz ist es also häufig schlecht bestellt.
Man kann über Angebote dieser Art geteilter Meinung sein, schwierig gestaltet sich aber deren Verfolgung durch die Behörden: Die meisten Anbieter von kostenlosem Speicherplatz im Internet (siehe unten) gehen restriktiv gegen solche Seiten auf ihren Servern vor. Wer aber seinen eigenen Server betreibt oder seine Inhalte bei einem Anbieter in einem Land bereitstellt, in dem die Verbreitung solcher Materialien legal ist (siehe oben), dem ist rechtlich derzeit kaum beizukommen. Geradezu lächerlich machten sich deutsche Strafverfolger, als sie den Chef des Onlinedienstes CompuServe anklagten und verurteilten, weil über seinen Dienst in Deutschland rechtswidrige Inhalte von ausländischen Servern nach Deutschland transportiert wurden. Das ist so, als würde man die Post verklagen, weil sie Briefe mit den Plänen zu einem Verbrechen von einem Kriminellen zu einem anderen befördert hat.
Einig sind sich fast alle Staaten und Internetbetreiber aber in der Verfolgung von Kinderpornographie, doch auch hier gelten leider die oben beschriebenen technischen Schwierigkeiten bei der Verfolgung der Anbieter.

Bei den Softwareherstellern sehr unbeliebt sind die zahlreichen Seiten mit sogenannten Warez und Cracks, d.h. Raubkopien von Software bzw. kleine Programme zum Abschalten der Schutzfunktionen (etwa zeitliche Begrenzung des Testzeitraums oder Deaktivierung des Speicherns von Dateien) von Testversionen, die von den Hersteller angeboten werden. Solche Seiten haben in letzter Zeit stark zugenommen, vielfach werden auch Seriennummern zur Registrierung von Programmen angeboten. Seiten mit Raubkopien sind eigentlich immer illegal, da hiermit geistiges Eigentum verletzt wird, bei den Cracks ist die Rechtslage international nicht ganz eindeutig. Viele Anbieter von Cracks und Seriennummern weisen darauf hin, dass diese nur zu "Lehrzwecken" dienen bzw. verwendet werden sollen, wenn man seine eigene Seriennummer leider "verloren" hat. Obwohl klar sein dürfte, wozu die meisten Leute diese Cracks und Serials verwenden und die Softwarehersteller nicht einsehen, welcher "Lehrzweck" hinter diesen Programmen stecken soll, scheint der Vertrieb solcher Programme zu eben diesem oft beschworenen "educational purpose" zum Ärger der Hersteller in einigen Ländern, etwa in Rußland, erlaubt zu sein. In Deutschland ist zwar die Programmierung solcher Programme erlaubt, nicht aber der Vertrieb oder der Einsatz an nicht bezahlter Software. Zur Frage der möglichen Verfolgung der Anbieter solcher Seiten gilt: Siehe oben. Einige Infos zu diesem Thema (natürlich entsprechend voreingenommen) bietet auch die Business Software Alliance (BSA), eine Vereinigung der großen Software-Hersteller zur Verfolgung dieser Straftaten (Selbsthilfe der Hersteller).

Gleichermaßen finden sich vor allem im osteuropäischen und asiatischen Raum Seiten mit Programmen zur Herstellung von Viren, Erstellung von Kreditkartennummern, Tips zum kostenlosen Telefonieren mit Mobiltelephonen, Anleitungen für den Nachwuchshacker und ähnliche illegale Angebote.
Zur großen Verbreitung der Cracks und Warez haben nicht zuletzt auch die großen Softwarehersteller durch ihre Preis- und Updatepolitik beigetragen, sie
sollten sich also nicht allzusehr darüber wundern, dass eine Lehranstalt oder ein Privatanwender ohne kommerziellen Nutzen durch ein Programm nicht bereit ist, über tausend Mark für ein Programmupdate zu bezahlen, dass kaum wesentliche Verbesserungen bringt und häufig auch noch voller Fehler steckt!

Hinweis: Sie werden verstehen, dass ich zu diesen Themen keinerlei Adressen angebe, um der Verbreitung von solchem Material keinen Vorschub zu leisten, Sie werden aber noch früh genug über solche Seiten stolpern, wenn Sie sich ein wenig im Internet bewegen, ohne lange danach suchen zu müssen...

Stark zugenommen hat auch die Zahl der sogenannten Hate – Pages (Haßseiten), auf denen ein frustrierter Mensch seinem Unmut über eine Firma/Person Luft macht. Auch hier gilt natürlich das Recht auf freie Meinungsäußerung, doch die Grenzen zur unbegründeten Diffamierung sind fließend. Gerade für eine kleine Firma oder eine einzelne Person kann so etwas erheblichen Schaden bedeuten. Auch können solche Seiten verwendet werden, um einem unliebsamen Konkurrenten zu schaden, etwa indem man ihn praktisch anonym verunglimpfen kann (Üble Nachrede). Einige Firmen versuchen bereits, mögliche unliebsame Adressen von vornherein für sich zu registrieren, um keine Angriffsfläche zu bieten (Ein Beispiel: http://www.microsoftsucks.com ).

Es haben sich auch zahlreiche Initiativen im Internet gebildet, die das Recht auf freie Meinungsäußerung in WWW verteidigen wollen, etwa indem sie Unterschriften gegen geplante Gesetzesänderungen zur Überwachung von Seiteninhalten sammeln. Die bekannteste Gruppe dieser Art dürfte die Blue Ribbon Initiative sein.

Es wird noch einige Zeit dauern, bis durch eine international verbindliche Rechtsprechung Klarheit darüber herrscht, welche Inhalte im Internet legal veröffentlicht werden dürfen, im Moment bleibt vieles in einer rechtlichen Grauzone und wird juristisch von Land zu Land unterschiedlich bewertet. Bis dahin muß jeder selbst entscheiden, was er im Netz veröffentlichen will und was er sich ansieht, und er muß auch die möglichen Konsequenzen selbst abwägen. Dem enormen Wachstum und der Bedeutung des Internets hat die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung bisher sehr viel mehr genützt als geschadet. Doch einige Rechtsfragen, etwa zur Gültigkeit von elektronisch geschlossenen Verträgen oder zur Bekämpfung von illegalem Material, sollten so bald wie möglich geklärt werden, um seine weitere Entwicklung nicht zu behindern. Freie Meinungsäußerung sollte ein wichtiger Bestandteil des Internets bleiben, aber ein rechtsfreier Raum darf es nicht werden.

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